Was ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)?Die KassenSichV ist eine Verordnung des deutschen Finanzministeriums zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen.
Was ändert sich?Ab dem 1.1.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
Die Sicherheitseinrichtung speichert die Transaktionen der Kasse auf einem internen Speicher und liefert einen Code zurück an die Kasse. Dieser Code ist auf jeden Verkaufsbeleg zu drucken. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss.
Eckpunkte zusammengefasst:- Kassen-Nachschauen bereits seit dem 01.01.2018.
- GoBD-Konformität: seit dem 01.01.2017 MÜSSEN alle Kassendaten 10 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.
- Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtend ab 01.01.2020.
- Für Systeme, die nicht umrüstbar sind, aber den GoBD entsprechen, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2022.
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