Mit der eingeführten Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) sind Sie als Gastronom verpflichtet, bis 15. Februar den Jahresbeleg beim Finanzamt zu prüfen oder Ihren Steuerberater damit zu beauftragen.
Wenn Sie das APRO-Sicherheitsabo-PRO erworben haben, dann übernehmen wir das für Sie!
Gerne können Sie das APRO-Sicherheitsabo-PRO um 285,– EUR zzgl. MwSt. erwerben, dann brauchen Sie sich keine Gedanken mehr um den Jahresbeleg machen!
Wenn Sie das APRO-Sicherheitsabo-PRO erwoben haben, dann gehen Sie wie folgt vor:
1. Bitte die Kassa zum Jahreswechsel eingeschaltet lassen! 2. Der Jahresbeleg wird automatisch am 01. Jänner erstellt und ausgedruckt. 3. Sie erhalten eine E-Mail von Fiskaltrust zur Jahresbelegsmeldung. 4. APRO® führt für Sie die Jahresbelegsprüfung bei FinanzOnline durch. 5. Sie erhalten bis zum 31. Jänner eine Bestätigung per E-Mail von uns!
Bitte übermitteln Sie uns WEDER den Jahresbeleg, NOCH die Jahresbelegsmeldung!
Falls Sie das APRO-Sicherheitsabo-PRO nicht erworben haben, sind Sie SELBST für die Jahresbelegüberprüfung bzw. die Übermittlung an das Finanzamt VERANTWORTLICH!
Beachten Sie dabei folgende Schritte:
1. Bitte die Kassa zum Jahreswechsel eingeschaltet lassen! 2. Der Jahresbeleg wird automatisch am 01. Jänner erstellt und ausgedruckt 3. Der Jahresbeleg muss nicht an APRO® übermittelt werden. 4. Falls der Beleg nicht auffindbar sein sollte, bitte selbstständig lt. Anleitung im folgenden Datenblatt nachdrucken! 5. Den Beleg können Sie entweder selbstständig beim Finanzamt prüfen oder Sie beauftragen Ihren Steuerberater.